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Zahnzusatzversicherung für Implantate: Warum sie sinnvoll ist
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, einen oder mehrere Zähne zu verlieren. Zahnimplantate sind oft die beste Lösung. Doch sie gehören auch zu den teuersten Versorgungen in der Zahnmedizin.
Ohne Zusatzversicherung zahlen Sie pro Implantat schnell 1.600 bis 3.500 Euro selbst. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen kleinen Festzuschuss – orientiert an der günstigeren Versorgung mit einer Brücke, nicht am tatsächlichen Implantat.
Ein früher Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Implantate ist deshalb sehr sinnvoll.
Wichtig: Der Versicherungsschutz muss vor einer ärztlichen Empfehlung oder Planung abgeschlossen werden. Sonst gilt die Behandlung als „angeraten“ und viele Versicherer leisten in diesem Fall nicht mehr.
Es gibt ein paar wenige Tarife, die Ihnen eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung anbieten.
Was eine gute Zahnzusatzversicherung bei Implantaten leistet:
- Bis zu 100 % Kostenerstattung für Implantat, Krone und Aufbau
- Übernahme weiterer Leistungen wie Füllungen, Inlays oder Brücken
- Finanzielle Sicherheit im Ernstfall
Inhaltsverzeichnis
Die besten Implantate erhalten mit einer Zahnzusatzversicherung
- Bis 100 % Erstattung mit günstigen Tarifen
- Keine Wartezeiten bei den meisten Tarifen
- Hochwertige Implantate – ästhetisch, sicher und langlebig
Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Implantaten?
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt nur einen Festzuschuss in Höhe der sogenannten Regelversorgung.
Das bedeutet:
Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, sie gelten als andersartige Versorgung. Stattdessen wird der Festzuschuss für eine Brücke übernommen.
Das zahlt Ihre GKV
- Festzuschuss für eine einfache Standardlösung (z. B. Brücke)
- Bis 75 % Zuschuss bei gut gepflegtem Bonusheft
- Heil- und Kostenplan zur Übersicht vor Behandlungsstart
Das zahlt Ihre GKV nicht
- Keine Kostenübernahme für Implantate und deren Reparatur
- Knochenaufbau, 3D-Röntgen, CT müssen selbst gezahlt werden
- Aufwendige Lösungen die ästhetisch ansprechend sind
Was kostet ein Implantat mit und ohne Zahnzusatzversicherung?
Ein Implantat gehört zu den teuersten Zahnbehandlungen.
Je nach Aufwand, Material und zusätzlichen Maßnahmen liegen die Kosten pro Implantat zwischen 1.600 und 3.500 Euro.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt davon nur einen kleinen Teil – meist als Festzuschuss für eine Brücke, nicht für das Implantat selbst.
Kostenfaktoren bei Implantaten
- Anzahl der Implantate und Position
- Zustand des Kiefers – Knochenaufbau nötig?
- Diagnostik wie 3D-Röntgen/CT
- Material & Aufwand
- Zahnarzthonorar und Laborkosten
Beispielkosten für eine Implantatbehandlung
Gesamtkosten: 2.500 €
| Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 470 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 2030 € |
| Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0 € |
| Sie sparen | 2030 € |
Berechnung auf Basis des Testsieger-Tarifs Gothaer MediZ Duo 100.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei Implantaten?
Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten für Implantate, je nach Tarif sogar bis zu 100 %. Entscheidend ist, welchen Tarif Sie wählen und wann Sie ihn abschließen.
Beachten Sie unbedingt:
- Der Tarif sollte Implantate ausdrücklich mitversichern
- Achten Sie auf mögliche Wartezeiten und eine faire Leistungsstaffel in den ersten Jahren.
- Wichtig: Der Abschluss muss vor einer Behandlung oder ärztlichen Empfehlung erfolgen.
Die besten Zahnzusatzversicherungen für Implantate
Eine sehr gute Zahnzusatzversicherung sollte 80 - 100 % der Kosten eines Implantats und den darauf aufgesetzten Zahnersatz (Krone, Brücke) erstatten. Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine 35-jährige Person.
Die besten 100 % Tarife ohne Wartezeit:
Die günstigsten Tarife mit 90 % Kostenübernahme ohne Wartezeit
Die besten Tarife bei einer bereits angeratenen Implantat-Behandlung
Tarif, der sofort erstattet: Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart für 55,72 € monatlich → Zu den Tarifdetails
- Tarif, der 2 Jahre nach angeratener Behandlung erstattet: UKV - ZahnPrivat 100 für 40,95 € monatlich → Zu den Tarifdetails
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- Bis zu 100 % Erstattung für Implantat, Krone & Knochenaufbau
- Tarife ohne Wartezeit im Vergleich
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Implantate: Aufbau und Arten
Nicht jedes Implantat ist gleich und nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt alle Varianten. Bei Implantaten kommt es auf das Material, die Versorgungssituation und den Versicherungsumfang an.
Aufbau eines Zahnimplantats – einfach erklärt
Ein Implantat ersetzt die natürliche Zahnwurzel und besteht aus drei Teilen:
- 1. Zahnersatz: Der sichtbare Teil, die Zahnkrone. Individuell angefertigt und angepasst an die Nachbarzähne.
- 2. Abutment: Das Verbindungsstück zwischen Schraube und Zahnersatz (Krone, Brücke oder Prothese).
- 3. Implantatkörper: Die Schraube, die fest im Kiefer verankert wird – meist aus Titan oder Keramik.
Einteilige vs. zweiteilige Implantate
→ Einteilig: Implantatkörper und Abutment sind fest verbunden. Kommt z. B. bei Mini-Implantaten zum Einsatz.
→ Zweiteilig: Implantat und Abutment sind getrennt. Diese Variante ist Standard – sie bietet mehr Flexibilität bei der Versorgung.
Schraubenimplantate
Schraubenimplantate
Schraubimplantate sind mit Abstand die häufigste Variante. Sie bestehen aus Titan oder Keramik und werden wie eine Schraube fest im Kiefer verankert.
Sie gelten als besonders stabil und langlebig. Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen sind diese mitversichert.
Kosten pro Implantat:
- Ca. 1.600 bis 2.450 € (inkl. Standardkrone)
- GKV-Anteil: Die GKV zahlt keinen Anteil am Implantat selbst, sondern einen Festzuschuss zur Krone bzw. Brücke darauf. Dieser liegt im Schnitt bei 60–75 % der Regelversorgung (ca. 500–800 € je nach Bonusheft).
- Typischer Eigenanteil: 1.600–2.450 € ohne Zusatzversicherung
Keramikimplantate
Keramikimplantate
Keramikimplantate sind ideal für Menschen mit Metallunverträglichkeit oder wenn es im sichtbaren Bereich auch ästhetisch überzeugen soll.
Aber Achtung: Nicht jeder Tarif übernimmt den vollen Betrag für Keramiklösungen. Hier könnte es Einschränkungen geben. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und empfehlen Ihnen passende Tarife, die diese Lösung abdecken.
Kosten pro Implantat:
- Ca. 2.700 bis 3.850 € für Seitenzahn, 2.850–4.750 € für Frontzahnimplantate
- GKV-Anteil: Auch bei Keramik zahlt die GKV nur den Festzuschuss zur Krone. Keramikkronen selbst werden nur anteilig im Rahmen der Regelversorgung bezuschusst, Vollkeramikkronen sind reine Privatleistung.
- Typischer Eigenanteil: 2.700–4.750 € ohne Zusatzversicherung
Kurz- oder Mini-Implantate
Kurz- oder Mini-Implantate
Wer wenig Knochensubstanz im Kiefer hat, bekommt oft ein Kurzimplantat. Die ist kleiner, dünner, aber auch anspruchsvoller in der Versorgung.
Einige Versicherer erstatten diese Varianten nur teilweise oder gar nicht, insbesondere wenn ein Knochenaufbau umgangen wird.
Kosten pro Implantat:
- Ca. 1.100 bis 1.500 € pro Stück im Frontzahnbereich. Für Prothesen auf vier Mini-Implantaten: ca. 2.500–3.800 € pro Kief
- GKV-Anteil: Die GKV übernimmt die Kosten für das Implantat nicht. Zuschuss gibt es nur für die Regelversorgung bei Zahnersatz (Vollprothese) mit 60–75 %.
- Typischer Eigenanteil: 1.100–3.800 € ohne Zusatzversicherung
Was sollte die beste Zahnzusatzversicherung bei Implantaten leisten?
Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für das Implantat selbst. Sie sollte auch wichtige Begleitmaßnahmen, wie z. B. oft notwendigen Knochenaufbau berücksichtigen.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Implantate zeichnet sich dadurch aus:
Knochenaufbau ist mitversichert
Knochenaufbau ist mitversichert
Viele Implantate benötigen vorbereitend einen Knochenaufbau – dieser kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Gute Tarife erstatten auch diese Maßnahme ganz oder teilweise.
Funktionsdiagnostik ist eingeschlossen
Funktionsdiagnostik ist eingeschlossen
Diese Untersuchungen werden vor der Implantatsetzung oft durchgeführt und mit abgerechnet. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt auch diese Kosten – sonst bleibt der Patient auf ihnen sitzen.
Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl oder ‑Kosten
Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl oder ‑Kosten
Manche Versicherer beschränken die Erstattung auf z. B. 4 oder 6 Implantate pro Kiefer. Besser sind Tarife ohne feste Obergrenze – sie bieten Sicherheit, auch wenn später mehr Versorgung nötig wird.
Tipp: In unserem Vergleich sehen Sie auf einen Blick, welche Tarife diese Leistungen abdecken: Inklusive Hinweis auf Limits, Wartezeit, Staffel und Sofortschutz.
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- Bis zu 100 % Erstattung für Knochenaufbau, Diagnostik & Krone
- Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl bei Top-Tarifen
- Tarife ohne Wartezeit
Zahnzusatzversicherung Implantate: Worauf Sie bei der Wahl Ihres Tarifs achten sollten
1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?
1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?
Prüfen Sie, wie viel der Tarif für Zahnersatz, insbesondere Implantate übernimmt. Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen zusammen mit dem Zuschuss der Krankenkasse bis zu 100 % der Kosten.
- Achten Sie darauf, dass auch Diagnostik und Knochenaufbau mit abgedeckt sind.
- Tipp: Wählen Sie einen Tarif mit mindestens 90 % Erstattung – besonders wichtig bei hochwertigen Implantaten un im sichtbaren Bereich.
2. Wartezeit: Ab wann gilt der Schutz?
2. Wartezeit: Ab wann gilt der Schutz?
Viele Tarife haben eine Wartezeit von 8 Monaten, bevor Leistungen für Zahnersatz übernommen werden. Das bedeutet: In dieser Zeit müssen Sie mögliche Kosten selbst tragen.
- Standard-Wartezeiten: Manche Tarife sehen Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten vor, bevor Leistungen für Zahnersatz wie Zahnkronen in Anspruch genommen werden können.
- Wartezeiten gelten auch für Maßnahmen rund ums Implantat, wie Knochenaufbau.
- Wichtig: Tarife ohne Wartezeit gelten nur, wenn die Behandlung noch nicht angeraten wurde. Ist die Krone bereits vom Zahnarzt empfohlen, greifen andere Bedingungen.
3. Was gilt, wenn schon Zähne fehlen?
3. Was gilt, wenn schon Zähne fehlen?
Wenn bereits ein oder mehrere Zähne fehlen, beeinflusst das den Beitrag und die Leistung vieler Tarife.
- Nicht alle versichern: Einige Versicherungen schließen fehlende Zähne aus, andere versichern sie mit Zuschlag.
- Die Angabe der fehlenden Zähne ist bei Abschluss verpflichtend (Gesundheitsfragen).
- Tipp: Geben Sie im Vergleich an, wie viele Zähne fehlen. So bekommen Sie direkt passende Ergebnisse inkl. Kosten.
4. Was gilt, wenn ein Implantat schon geplant ist?
4. Was gilt, wenn ein Implantat schon geplant ist?
Wenn Ihr Zahnarzt bereits ein Implantat empfohlen hat oder eine entsprechende Behandlung begonnen wurde, übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen keine Kosten mehr.
- Zeitpunkt entscheidend: Der Versicherungsschutz muss vor der Diagnose des Vorschadens oder Empfehlung bestehen.
- Wichtig: Auch ein Eintrag in der Patientenakte zählt bereits als „angeraten“.
Es gibt wenige Ausnahmen mit Leistungen bei angeratenem Zahnersatz. Weitere Informationen finden Sie hier: Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung.
5. Summenbegrenzung: Wie viel wird in den ersten Jahren gezahlt?
5. Summenbegrenzung: Wie viel wird in den ersten Jahren gezahlt?
Viele Tarife begrenzen die maximale Erstattung in den ersten Jahren – selbst bei 100 % Leistung. Diese sogenannte Leistungsstaffel ist besonders wichtig, wenn kurzfristig eine Implantatversorgung geplant ist.
- Beispiel: Im ersten Jahr max. 1.000 €, im zweiten 2.000 € usw.
- Einstiegssumme: Einige Tarife bieten schnellen Staffelaufbau oder höhere Einstiegssummen.
- Tipp: Achten Sie auf Tarife mit transparenter Staffelregelung – das erspart Überraschungen bei der Rechnung.
Hohe Eigenanteile vermeiden? Jetzt Implantatkosten absichern
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- Tarife ohne Wartezeit
| Mo - Fr | 9 - 18 Uhr |
| Sa - So | geschlossen |
FAQ
Häufige Fragen zu Implantaten & Versicherung
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für ein Implantat?
Viele Zahnzusatzversicherungen leisten für implantatgetragenen Zahnersatz. Wie viel und ab wann, hängt vom gewählten Tarif ab. In den meisten Fällen werden 80–100 % der Kosten erstattet, oft inklusive wichtiger Begleitmaßnahmen wie Knochenaufbau oder Funktionsdiagnostik. Details zu Erstattungshöhen und Bedingungen finden Sie im jeweiligen Tarif. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Gibt es eine Anzahl und Begrenzung für erstattungsfähige Implantate?
Einige wenige Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Anzahl der Implantate, die sie erstatten, abhängig vom gewählten Tarif.
Häufig liegt die Begrenzung bei 4 bis 6 Implantaten pro Kiefer oder 1–2 Implantaten pro Jahr.
Leistungsstarke Tarife kommen ohne feste Mengenbegrenzung aus.
Wichtig: In einigen Tarifen gilt zusätzlich eine Summenbegrenzung in den ersten Jahren (Leistungsstaffel).
Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) Implantate?
Nicht direkt. Die GKV zahlt für Implantate in der Regel nur einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung. In diesem Fall meist für eine Brücke, nicht für das Implantat selbst. Die Mehrkosten für das Implantat und aufwendige Begleitmaßnahmen müssen normalerweise selbst getragen werden. Die Kosten können dabei sehr hoch ausfallen.
Bleiben die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung im Alter stabil oder steigen sie an?
Ob Ihre Beiträge im Alter steigen, hängt vom gewählten Tarif und der Kalkulation der Versicherung ab. Es gibt Tarife mit sogenannten „Alterungsrückstellungen“ – hier bleibt der Beitrag das ganze Leben über weitgehend stabil, da von Anfang an ein Teil des Beitrags für spätere Jahre angespart wird.
Andere Tarife ohne Alterungsrückstellungen beginnen oft günstiger, können aber im Alter deutlich teurer werden, da sie regelmäßig an das steigende Risiko angepasst werden. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auf der Seite über Zahnzusatzversicherung ohne Beitragserhöhung.
Was bedeutet „ohne Wartezeit“ – und wann gilt das?
„Ohne Wartezeit“ heißt, dass der Versicherungsschutz für neue Behandlungen sofort nach Vertragsbeginn greift. Für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen gelten Sonderregeln mit eingeschränkten Leistungen und monatlichen Zusatzkosten. Weitere Informationen darüber finden Sie auf unseren Seiten:
Was ist mit bereits fehlenden Zähnen? Kann ich diese noch versichern?
Einige Versicherer schließen bereits fehlende Zähne aus, andere bieten eine Mitversicherung gegen Zuschlag an. Die Angabe fehlender Zähne ist bei Abschluss verpflichtend.
Die Bedingungen und möglichen Zuschläge sind im Vergleich in den Tarifdetails unter “Leistungsbegrenzung” erkennbar. Ein weiterer Unterschied beim Erfolg eines Abschlusses besteht darin, ob Sie die Zahnlücken mitversichern möchten (also bspw. für ein Implantat) oder nicht.
Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung für Implantate?
Vergleichen Sie objektive Kriterien wie:
Leistungen bei Zahnersatz, insbesondere Implantaten
Staffelregelungen des Monatsbeitrags
Zusatzleistungen (z. B. für Knochenaufbau)
Wenn Sie sich unsicher sind, vereinbaren Sie gerne kostenlos einen Beratungstermin mit unseren Versicherungsexperten .
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie umfassend, damit Sie die beste und günstigste Zahnzusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse finden.
Implantat oder Brücke? Was ist besser?
Beides sind Möglichkeiten, einen fehlenden Zahn zu ersetzen aber mit wichtigen Unterschieden:
Ein Implantat wird wie eine Schraube fest im Kiefer verankert. Es ersetzt die Zahnwurzel und sieht später aus wie ein echter Zahn.
Vorteil: Kein Beschleifen der Nachbarzähne nötig. Sehr stabil und langlebig.Eine Brücke wird auf den Nachbarzähnen befestigt. Dafür müssen diese oft abgeschliffen werden – auch wenn sie gesund sind.
Nachteil: Mehr Eingriff, weniger langfristig stabil.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt am besten umfassend dazu beraten.
Wichtig für Ihre Zahnzusatzversicherung:
Nicht alle Tarife übernehmen beide Versorgungen gleich gut.
Wenn Sie sich ein Implantat wünschen, achten Sie darauf, dass es ausdrücklich mitversichert ist – inkl. Knochenaufbau und Krone.
Welche Voraussetzungen müssen für ein Implantat erfüllt sein?
Grundsätzlich kann fast jeder ein Implantat bekommen. Aber es gibt ein paar wichtige Voraussetzungen:
Genug Knochensubstanz im Kiefer, sonst ist ein Knochenaufbau nötig.
Keine unbehandelte Parodontitis. Entzündungen müssen vorher therapiert werden.
Gute Mundhygiene, damit das Implantat langfristig hält.
Keine schweren Grunderkrankungen, die die Heilung beeinträchtigen.
Ihr Zahnarzt wird mit Ihnen die Voraussetzungen besprechen und Ihnen einen Heil- und Kostenplan für Ihr Implantat erstellen.
Gibt es weitere Zahnersatzmaßnahmen?
Ja, neben Implantaten gibt es noch weitere Möglichkeiten, fehlende oder beschädigte Zähne zu ersetzen:
Zahnbrücken schließen Lücken, indem sie an benachbarten Zähnen befestigt werden.
Mehr dazu: Zahnzusatzversicherung für ZahnbrückenZahnkronen kommen zum Einsatz, wenn ein Zahn stark beschädigt, aber noch erhaltbar ist.
Mehr dazu: Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen
Welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt vom Zustand Ihrer Zähne und der Empfehlung Ihres Zahnarztes ab.
Tipp: Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur Implantate, sondern auch die Kosten für Kronen und Brücken. Je nach Tarif sogar bis zu 100 %. In unserem Vergleich sehen Sie, welche Leistungen enthalten sind.