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Zahnzusatzversicherung für Kinder – das Wichtigste in Kürze
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, wenn hochwertige Leistungen wie Kieferorthopädie, Zahnspangen auch bei KIG 1 und 2, sowie Zahnbehandlungen abgesichert sein sollen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und den gewünschten Zusatzleistungen nichts oder nur einen Teil der Behandlungskosten.
Abschlusszeitpunkt: Idealerweise vor dem ersten Zahnarztbesuch mit etwa 2-3 Jahren oder vor der ersten Diagnose. Dann sind die Tarife noch besonders günstig. Grundsätzlich lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung in jedem Alter.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Kinder: Testsieger in unserem aktuellen Vergleich ist AXA Zahn Premium für 17,15 € monatlich (vom 1. bis zum 20. Lebensjahr). Der Tarif bietet bis zu 5.000 € für Kieferorthopädie KIG 1-5 während der Vertragslaufzeit sowie 100% für weitere Zahnbehandlungen.
Inhaltsverzeichnis
Testsieger: Die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder 2026
Der Testsieger für Kinder: AXA - Zahn Premium
Die beste Zahnzusatzversicherung für Kinder ist der Tarif Zahn Premium von AXA. Hier die Details:
- Kieferorthopädie: 5.000 € für Kieferorthopädie KIG 1-5 während der Vertragslaufzeit
- 100 % für Zahnersatz und Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlung und Füllungen)
- Unbegrenzt oft Erstattung für professionelle Zahnreinigung im Jahr
Preis: 1. bis 20. Lebensjahr 17,15 € / Monat
Die Preis-Leistungssieger für Kinder
Die folgenden Tarife glänzen durch einen guten Preis in Kombination mit solider Leistung für Kinder:
Münchener Verein - ZahnGesund 100
- Kieferorthopädie: Bei leichten Fehlstellungen nur 65 % bis 5.000 €, bei schweren Fehlstellungen 100 % bis 5.000 €
- 100 % für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- 300 € pro Kalenderjahr für Akupunktur, Hypnose, Narkose, Lachgassedierung
- 2 × 100 € / Jahr für professionelle Zahnreinigung
Preis: 1. bis 5. Lebensjahr 1,50 € / Monat, 6-15 Jahre 17,90 € / Monat, 16-25 Jahre 21,90 € / Monat
- Kieferorthopädie: 75 %, maximal 2.000 € Erstattung je Versicherungsfall
- 75 % für Zahnersatz
- 100 % für Zahnbehandlung
- 75–100 % ohne Begrenzung für Akupunktur, Hypnose, Narkose, Lachgassedierung (abhängig von der Erstattung für die Hauptleistung)
- unbegrenzt 100 % für professionelle Zahnreinigung
Preis: 1. bis 20. Lebensjahr 8,43 € / Monat, 21-30 Jahre 12,94 € / Monat
- Kieferorthopädie: Maximal 2.000 € Erstattung bei KIG 1-2 und unbegrenzte Erstattung bei KIG 3-5
- 100 % für Zahnersatz und Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlung und Füllungen)
- 200 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung
Preis: 1. bis 20. Lebensjahr 17,80 € / Monat, 21-30 Jahre 29,30 € / Monat
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann sinnvoll sein, besonders für Kieferorthopädie. Da ein erheblicher Anteil der Kinder kieferorthopädischen Behandlungsbedarf aufweist, kann eine Zahnzusatzversicherung Sie dabei unterstützen, mögliche privat zu tragende Kosten für zusätzliche kieferorthopädische Leistungen abzusichern
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt kieferorthopädische Behandlungen erst bei ausgeprägteren Fehlstellungen der KIG 3 bis 5 und grundsätzlich nur die medizinisch notwendige Standardversorgung. Bei leichten Fehlstellungen der KIG 1 und 2 zahlt die Krankenkasse nichts.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder besonders?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Kinder besonders, wenn Eltern sich gegen hohe Eigenkosten absichern und ihrem Kind über die Kassenleistung hinaus hochwertige Behandlungen ermöglichen möchten. Relevant ist sie vor allem:
- bei Kieferorthopädie und Zahnspangen: insbesondere bei KIG 1 und 2 sowie für Zusatzleistungen, die über die Kassenversorgung bei KIG 3 bis 5 hinausgehen.
- bei hohen möglichen Behandlungskosten: Kieferorthopädische Behandlungen und hochwertige Zahnbehandlungen können schnell hohe Eigenkosten verursachen.
- für Prophylaxe und Zahnerhalt: Gute Tarife erstatten je nach Leistung auch professionelle Zahnreinigungen, Fissurenversiegelungen oder hochwertige Zahnfüllungen.
- wenn Eltern mehr als die gesetzliche Standardversorgung wünschen: Die Zahnzusatzversicherung kann Leistungen absichern, die die Krankenkasse gar nicht oder nur teilweise übernimmt.
Wichtig: Der Schutz für eine bereits begonnene oder angeratene Behandlung ist bei vielen Tarifen ausgeschlossen. Deshalb sollte die Zahnzusatzversicherung möglichst früh abgeschlossen werden.
Der richtige Zeitpunkt: Wann sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?
Idealerweise schließen Eltern eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind bereits mit vollständigem Milchzahngebiss im Alter von etwa 2 bis 3 Jahren ab. Spätestens sollte der Versicherungsschutz bestehen, bevor eine Zahn- oder Kieferfehlstellung festgestellt und eine Behandlung angeraten wird.
Ein früher Abschluss ist besonders für Leistungen bei Kieferorthopädie und Zahnspangen wichtig:
- Mit etwa 2 bis 3 Jahren: Ein guter Zeitpunkt für den Abschluss ist das vollständige Milchzahngebiss. Kindertarife sind in diesem Alter häufig noch relativ günstig.
- Spätestens vor dem Zahnwechsel: Ab etwa dem 6. Lebensjahr werden Zahn- und Kieferfehlstellungen häufig deutlicher erkennbar und können erstmals dokumentiert werden.
- Vor einem Befund oder einer Behandlungsempfehlung: Ist eine Fehlstellung bereits diagnostiziert oder eine kieferorthopädische Behandlung angeraten, übernehmen die meisten Tarife die betreffende Behandlung nicht mehr.
- Auch später kann sich ein Abschluss lohnen: Grundsätzlich lohnt sich ein Abschluss in jedem Alter, um vor künftigen hohen Zahnarztrechnungen abgesichert zu sein. Neben Kieferorthopädie ist Zahnersatz die teuerste Behandlung.
Fazit: Für eine große Tarifauswahl und umfassenden Versicherungsschutz sollten Eltern die Zahnzusatzversicherung für Kinder frühzeitig und vor dem ersten relevanten Befund abschließen.
Die günstigsten Zahnzusatzversicherungen 2026 für Kinder vergleichen
In unserem Vergleich können Sie die Tarife ganz einfach nach Ihren Bedürfnissen und denen Ihres Kindes filtern.
Kieferorthopädie: Darauf sollten Eltern bei der Zahnzusatzversicherung für ihr Kind achten
Bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder unterscheiden sich die Leistungen für Kieferorthopädie teilweise deutlich. Sie sollten deshalb nicht nur darauf achten, ob ein Tarif für Zahnspangen leistet, sondern auch wie hoch und unter welchen Voraussetzungen die Erstattung geleistet wird.
- Leistungen für KIG 1 und 2, bei denen die gesetzliche Krankenkasse keine kieferorthopädische Behandlung übernimmt
- zusätzliche Leistungen bei KIG 3 bis 5, die über die Kassenversorgung hinausgehen
- eine ausreichend hohe maximale Erstattung für Kieferorthopädie
- mögliche Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
- Regelungen für bereits diagnostizierte oder angeratene Behandlungen
KIG 1–2 und KIG 3–5: Was zahlt die Krankenkasse?
Bei KIG 1 und 2 zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine kieferorthopädische Behandlung. Bei KIG 3 bis 5 übernimmt sie die medizinisch notwendige Standardversorgung.
Eine gute Kinder-Zahnzusatzversicherung sollte deshalb sowohl Leistungen für leichte Fehlstellungen als auch für private Mehrleistungen bei schwereren Fehlstellungen vorsehen. Weiteres erfahren Sie auf unserer Seite Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie.
Zahnspange bereits angeraten: Wann ist es zu spät für den Abschluss?
Ist eine Zahnspange bereits angeraten oder eine behandlungsbedürftige Fehlstellung diagnostiziert, ist die Behandlung bei vielen Tarifen nicht mehr mitversichert. Deshalb sollte der Schutz möglichst vorher bestehen.
Bei Ihrem Kind wurde bereits etwas festgestellt? Auf unserer Seite Zahnzusatzversicherung angeratene Behandlung erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie noch haben.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet meist zwischen 5 bis rund 20 € im Monat, je nach Alter, Tarif und Leistungsumfang Besonders Tarife mit starken Leistungen für Kieferorthopädie, Zahnspangen und Zahnbehandlungen sind in der Regel teurer als reine Basistarife.
Für die Kosten sind vor allem diese Faktoren entscheidend:
- Alter des Kindes: Für kleine Kinder sind die Beiträge meist besonders günstig.
- Kieferorthopädie-Leistungen: Tarife mit hohen Erstattungen für KIG 1 und 2 sowie Mehrleistungen bei KIG 3 bis 5 kosten meist mehr.
- Weitere Leistungen: Prophylaxe, hochwertige Füllungen, Zahnersatz oder Schmerztherapie können den Beitrag erhöhen.
- Erstattungsgrenzen und Vertragsbedingungen: Leistungsstarke Tarife mit höheren Erstattungen und großzügigeren Summenbegrenzungen sind häufig teurer.
Erstattungsbeispiele für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung
Leichte Fehlstellung. Kostenbeispiel für eine klassische Zahnspange
- Es liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor (KIG 2).
- Die Behandlungsdauer ist wegen der nur leichten Fehlstellung relativ kurz (nur 12 Monate).
- Sie entscheiden sich für eine klassische feste Zahnspange.
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt 0 €.
Beispielkosten für eine Zahnspange bei einer leichten Fehlstellung
Gesamtkosten: 2.500 €
| Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 0 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 2.500 € |
| Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0 € |
| Sie sparen | 2.500 € |
Berechnung auf Basis des Tarifs Münchener Verein ZahnGesund 100.
Schwere Fehlstellung: Kostenbeispiel für eine innenliegende Zahnspange
- Es liegt eine schwerere Fehlstellung vor (KIG 3).
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die einfache feste Zahnspange.
- Die Mehrkosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung.
- Zusatzversicherung zahlt bis 100 % des Eigenanteils.
Beispielkosten für eine innenliegende Zahnspange
Gesamtkosten: 4.500 €
| Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 2.500 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 2.000 € |
| Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0 € |
| Sie sparen | 2.000 € |
Berechnung auf Basis des Tarifs DFV - ZahnSchutz Exclusiv.
Welche Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder abdecken?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte die Kosten für die Zahnbehandlungen abdecken, die bei Kindern besonders häufig vorkommen und dann teuer sind. Das sind die folgenden:
Kieferorthopädie und Zahnspangen
Kieferorthopädie ist für Kinder die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung. Bei leichten Fehlstellungen der KIG 1 und 2 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine kieferorthopädische Behandlung.
Bei Zahnspangen können zusätzliche Kosten etwa durch besondere Materialien oder Behandlungsformen entstehen. Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und worauf Eltern bei der Absicherung achten sollten, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen.
Unsere Bewertung: Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte daher mindestens 2.000–3.000 € / je Versicherungsfall unabhängig vom Schweregrad der Fehlstellung erstatten.
Zahnreinigung und Prophylaxe
Viele Kindertarife übernehmen zusätzliche Prophylaxe-Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Dazu können zum Beispiel professionelle Zahnreinigungen oder Fissurenversiegelungen gehören.
Unsere Bewertung: Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte deshalb mindestens einmal im Jahr 120 € für eine professionelle Zahnreinigung erstatten.
Füllungen, Wurzelbehandlungen und Co.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Kindern bereits viele notwendige Zahnbehandlungen. Zusatzkosten können jedoch entstehen, wenn hochwertigere Materialien oder zusätzliche Behandlungsmethoden gewünscht sind. Gute Tarife beteiligen sich je nach Leistungsumfang an diesen Mehrkosten.
Unsere Bewertung: Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte mindestens 80 % für Zahnbehandlung erstatten.
Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate
Zahnersatz ist bei Kindern zwar seltener notwendig, kann aber zum Beispiel nach Zahnunfällen oder bei nicht angelegten bleibenden Zähnen relevant werden. Deshalb sollte ein guter Kindertarif auch Leistungen für Zahnersatz enthalten.
Unsere Bewertung: Eine Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 80 % für Zahnersatz für Kinder erstatten.
Schmerztherapie und besondere Behandlungen
Bei Kindern mit großer Zahnarztangst können zusätzliche Maßnahmen wie Sedierung oder andere besondere Behandlungen sinnvoll sein. Je nach Tarif können diese Leistungen ganz oder teilweise mitversichert sein.
Unsere Bewertung: Hat Ihr Kind Angst vorm Zahnarzt, wählen Sie einen Tarif mit Erstattung für Schmerztherapie. Ein Tarif, der 200 € im Jahr für Schmerztherapie erstattet deckt diese Kosten normalerweise ab.
Über Zahnzusatzversicherungen-Vergleich: Wer steckt hinter dem Vergleich?
Hinter diesem Portal steht Lars Weiland – Versicherungskaufmann und Diplom-Volkswirt. Gemeinsam mit seinem Expertenteam vergleicht er seit 2012 Zahnzusatzversicherungen.
Unsere Beratung ist kostenlos und unabhängig. Wir unterstützen Sie bei der Suche, beim Abschluss und darüber hinaus, damit Sie langfristig die passende Zahnzusatzversicherung haben.
Worauf sollten Eltern bei der Tarifwahl achten?
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen möchten, gibt es neben Kieferorthopädie noch weitere wichtige Punkte zu beachten.
Erstattungshöhe und Leistungsgrenzen
Die Erstattungshöhe ist neben dem Preis und den Einschränkungen das wichtigste Entscheidungskriterium für die Auswahl des Tarifs für Ihr Kind.
- Für Kinder ist es wichtig, auch Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen abzusichern.
- Wir empfehlen: Tarife mit Leistungen zwischen 80 und 100 % als gute bzw. sehr gute Tarife.
- Bei der Wahl sollten Sie immer auch die Begrenzungen wie Wartezeit, Summenbegrenzungen usw. beachten.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Kinder nach Eigenschaft
Ob günstig, ohne Wartezeit oder Gesundheitsfragen – hier finden Sie den passenden Tarif!
Testsieger 2026 – Die besten Tarife für Kinder
Wir haben für Sie über 260 Zahnzusatzversicherungstarife auf Herz und Nieren getestet. Folgende Tarife sind die besten für Kinder.
Die günstigsten Zahnzusatzversicherungen für Kinder
Durch die aufsteigende Preissortierung in unserem Vergleich finden Sie an erster Stelle die günstigste Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Ohne Wartezeit – Diese Tarife für Kinder erstatten sofort
Diese Tarife für Kinder erstatten sofort. Sie haben keine Wartezeit und die Behandlungskosten werden ab dem ersten Tag übernommen.
Ohne Gesundheitsfragen – Zahnzusatzversicherung für Kinder schnell und einfach abschließen
Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Gesundheitsfragen sind besonders schnell abzuschließen. Diese schließen allerdings alle Vorerkrankungen aus.
Gesetzliche Krankenkasse vs. Zahnzusatzversicherung für Kinder: Wer zahlt was?
| Leistung | Krankenkasse | Zahnzusatz Kinder |
|---|---|---|
| Kieferorthopädie KIG 1–2 | Keine Leistung | Je nach Tarif anteilige bis hohe Erstattung |
| Kieferorthopädie KIG 3–5 | Medizinisch notwendige Standardversorgung | Je nach Tarif anteilige bis hohe Erstattung |
| Zahnspangen-Mehrleistungen | Kein Teil der normalen Kassenversorgung | Je nach Tarif mitversichert |
| Prophylaxe | Bestimmte Vorsorgeleistungen; Zusatzleistungen abhängig von Krankenkasse | In jedem Kinder-Tarif enthalten |
| Hochwertige Zahnbehandlung | Günstigste Regelversorgung | Je nach Tarif anteilige bis hohe Erstattung |
| Zahnersatz | 50 - 60 % Festzuschuss und hohe Eigenkosten | Je nach Tarif anteilige bis hohe Erstattung |
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da!
Wir helfen Ihnen kostenlos die beste Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind zu finden.
- Freundliche Beratung durch echte Experten
- Verlässliche Unterstützung durch festen Ansprechpartner
- Schnelle und unkomplizierte Rückmeldungen
| Mo - Fr | 9 - 18 Uhr |
| Sa - So | geschlossen |
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder
Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Wartezeit?
Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Wartezeit. Versicherte Leistungen können dann grundsätzlich direkt ab Vertragsbeginn genutzt werden. Bereits bekannte, angeratene oder laufende Behandlungen sind jedoch meist ausgeschlossen.
Achten Sie außerdem auf Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.
Muss ich für mein Kind Gesundheitsfragen beantworten?
Das hängt vom Tarif ab. Einige Zahnzusatzversicherungen für Kinder stellen Gesundheitsfragen, andere verzichten darauf. Häufig wird unter anderem gefragt, ob bereits Behandlungen angeraten oder begonnen wurden oder ob Zähne fehlen.
Wichtig: Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen bedeutet nicht automatisch, dass bereits angeratene oder laufende Behandlungen mitversichert sind. Diese sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wann ist es zu spät für eine Kinder-Zahnzusatzversicherung?
Es ist dann zu spät für eine Kinder-Zahnversicherung, wenn die Behandlung bereits angeraten ist. Bei kieferorthopädischen Diagnosen kann das schon im frühen Kindesalter möglich sein.
Hat man hingegen ein Loch im Zahn, wird dieses behandelt und für das nächste Loch können Sie bereits wieder eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Vor allem bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder lohnt es sich, die Zahnzusatzversicherung möglichst früh abzuschließen, bevor eine Diagnose für eine Fehlstellung vorliegt.
Wird eine bereits empfohlene Zahnspange rückwirkend erstattet?
Nein, bereits vor Versicherungsbeginn entstandene Kosten werden nicht rückwirkend erstattet. Wurde eine kieferorthopädische Behandlung bereits angeraten oder begonnen, übernehmen klassische Tarife diese Behandlung meist nicht.
Einzelne spezielle Soforttarife können ab Vertragsbeginn begrenzte Leistungen vorsehen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Zahnzusatzversicherung sofort.
Was passiert mit der Zahnzusatzversicherung, wenn mein Kind 18 wird?
Das hängt vom Anbieter und dem Tarif ab. Kindertarife gelten je nach Anbieter beispielsweise bis zum 18. oder 21. Lebensjahr und werden anschließend häufig in einen Erwachsenentarif überführt. Dabei können sich insbesondere die Beiträge und die künftig relevanten Leistungen verändern. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig vor der Volljährigkeit Ihres Kindes, ob der Erwachsenentarif noch zum Bedarf passt.
Welche Zahnzusatzversicherung für Kinder empfiehlt Stiftung Warentest?
Stiftung Warentest empfiehlt derzeit keine spezielle Zahnzusatzversicherung für Kinder. Der aktuelle Zahnzusatzversicherungs-Test 2026 bewertet vor allem Leistungen für Zahnersatz, darunter Regelversorgung, privaten Zahnersatz, Inlays und Implantate sowie Leistungsbegrenzungen. Für Kinder besonders wichtige Leistungen wie Kieferorthopädie werden dabei nicht berücksichtigt.