Zahnzusatzversicherung: Erstattung vom Rechnungsbetrag erklärt
Je nach Tarif wird die Erstattung auf Grundlage der gesamten Rechnung oder der verbleibenden Kosten nach Abzug der GKV-Leistung berechnet. Das kann Ihren Eigenanteil beeinflussen.
- Erstattungsmethoden einfach erklärt
- Konkrete Erstattungsbeispiele
- 342 geprüfte Tarife vergleichen
Inhaltsverzeichnis
Erst vergleichen, dann Geld sparen – wie bereits über 15.000 unserer zufriedenen Kunden
Erstattung vom Rechnungsbetrag oder Restbetrag: Was ist der Unterschied?
Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es zwei Erstattungsmethoden. Entscheidend ist, ob die Erstattung auf Grundlage der gesamten Zahnarztrechnung oder des verbleibenden Betrags nach Abzug der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) berechnet wird.
| Erstattung vom Rechnungsbetrag | Erstattung vom Restbetrag | |
|---|---|---|
| Erstattung vom Rechnungsbetrag | Gesamte erstattungsfähige Zahnarztrechnung | Verbleibender Betrag nach GKV-Leistung |
| GKV-Leistung | Wird auf die berechnete Erstattung angerechnet | Wird vor der Berechnung abgezogen |
| Eigenanteil | Bei gleichem Erstattungssatz meist höher | Bei gleichem Erstattungssatz meist niedriger |
Gut zu wissen: Die Erstattung vom Restbetrag ist bei gleichem Prozentsatz in der Regel vorteilhafter. Bei 100 % Erstattung führen beide Methoden grundsätzlich zum gleichen Ergebnis, sofern keine tariflichen Leistungsbegrenzungen greifen.
Für wen ist welche Erstattungsmethode sinnvoll?
- Erstattung vom Restbetrag: Besonders sinnvoll, wenn Sie Ihren Eigenanteil möglichst gering halten möchten. Bei gleichem Erstattungssatz (z. B. 80 %) übernimmt die Versicherung in der Regel mehr als bei der Erstattung vom Rechnungsbetrag.
- Erstattung vom Rechnungsbetrag: Kann sinnvoll sein, wenn der Tarif einen höheren Erstattungssatz bietet oder der monatliche Beitrag günstiger ist.
Unser Tipp: Vergleichen Sie nicht nur die Erstattungsmethode, sondern auch den Beitrag, die tatsächliche Kostenübernahme und mögliche Leistungsbegrenzungen. Bei Tarifen mit 100 % Erstattung spielt die Methode meist keine Rolle, sofern alle Kosten erstattungsfähig sind.
Die beste Zahnzusatzversicherung nach Art der Berechnung
Die besten Tarife mit Erstattung vom Rechnungsbetrag (inkl. GKV-Leistung)
Diese Tarife berechnen die Erstattung auf Grundlage der gesamten Zahnarztrechnung. Der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse ist darin bereits enthalten und wird angerechnet:
Bester Tarif: AXA Zahn Premium: 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung sowie unbegrenzte Zahnreinigung. Der Tarif hat keine Wartezeit und kostet 26,15 € monatlich.
Preis-Leistungs-Sieger: UKV ZahnPRIVAT 75: 75 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung sowie 75 % für Zahnreinigung bis 100 € im Jahr. Der Tarif hat keine Wartezeit und kostet 11,70 € monatlich.
Günstige Alternative: LKH ZahnUpgrade70+: 70–75 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung sowie 70 % für Zahnreinigung bis 140 € im Jahr. Der Tarif hat keine Wartezeit und kostet 8,00 € monatlich.
*Preisberechnung für 35-Jährige
Die besten Tarife mit Erstattung vom Restbetrag (nach der GKV-Leistung)
Diese Tarife berechnen die Erstattung auf Grundlage des verbleibenden Rechnungsbetrags, nachdem die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abgezogen wurde:
Bester Tarif: DFV ZahnSchutz Exklusiv: 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung sowie 200 € jährlich für Zahnreinigung. Keine Gesundheitsfragen. 37,70 € monatlich.
Leistungsstarke Alternative: DFV ZahnSchutz Premium: 80 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung sowie 160 € jährlich für Zahnreinigung. Keine Wartezeit oder Gesundheitsfragen. 30,30 € monatlich.
Günstige Alternative: DFV ZahnSchutz Komfort: 70 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung sowie 140 € jährlich für Zahnreinigung. Keine Wartezeit oder Gesundheitsfragen. 26,60 € monatlich.
*Preisberechnung für 35-Jährige
Zahnzusatzversicherung: Erstattungsbeispiele und Eigenanteil berechnen
Erstattung vom Rechnungsbetrag (inkl. GKV)
Bei dieser Methode übernehmen die gesetzliche Krankenkasse und die Zahnzusatzversicherung zusammen den vereinbarten Prozentsatz der Zahnarztrechnung (z. B. 70 %). Was die gesetzliche Krankenkasse bereits zahlt, wird davon abgezogen. Den verbleibenden Betrag übernimmt die Zahnzusatzversicherung.
Bei einem Tarif mit 70 % Erstattung:
- Zahnarztrechnung: 1.000 €
- GKV-Zuschuss: 300 €
- Gesamterstattung: 70 % von 1.000 € = 700 €
- Davon zahlt die Zahnzusatzversicherung: 400 €
Ihr Eigenanteil: 300 €
Bei einem Tarif mit 100 % Erstattung:
- Zahnarztrechnung: 1.000 €
- GKV-Zuschuss: 300 €
- Gesamterstattung: 100 % von 1.000 € = 1.000 €
- Davon zahlt die Zahnzusatzversicherung: 700 €
Ihr Eigenanteil: 0 €
Erstattung vom Restbetrag (nach GKV-Leistung)
Bei dieser Methode wird zunächst der GKV-Zuschuss von der Zahnarztrechnung abgezogen. Die Zahnzusatzversicherung berechnet ihre Erstattung anschließend auf Grundlage des verbleibenden Restbetrags.
Bei einem Tarif mit 70 % Erstattung:
- Zahnarztrechnung: 1.000 €
- GKV-Zuschuss: 300 €
- Verbleibender Restbetrag: 700 €
- Zahnzusatzversicherung zahlt: 70 % von 700 € = 490 €
- Gesamterstattung inklusive GKV: 790 €
Ihr Eigenanteil: 210 €
Bei einem Tarif mit 100 % Erstattung:
- Zahnarztrechnung: 1.000 €
- GKV-Zuschuss: 300 €
- Verbleibender Restbetrag: 700 €
- Zahnzusatzversicherung zahlt: 100 % von 700 € = 700 €
- Gesamterstattung inklusive GKV: 1.000 €
Ihr Eigenanteil: 0 €
Hinweis: Die Beispiele gehen von vollständig erstattungsfähigen Kosten ohne tarifliche Leistungsbegrenzungen aus.
Worauf Sie bei den Erstattungsmethoden achten sollten
Nicht nur der Erstattungssatz entscheidet darüber, wie viel Ihre Zahnzusatzversicherung tatsächlich zahlt. Achten Sie beim Tarifvergleich auf folgende Punkte:
- Anrechnung der GKV-Leistung: Sind beispielsweise 80 % Erstattung inklusive der gesetzlichen Krankenkasse gemeint oder werden 80 % vom verbleibenden Restbetrag erstattet?
- Fehlende GKV-Leistung: Manche Tarife rechnen einen fiktiven Kassenzuschuss an, wenn eine mögliche GKV-Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
- Erstattungsfähige Kosten: Prüfen Sie, ob auch hochwertiger Zahnersatz, Material- und Laborkosten sowie höhere Zahnarzthonorare abgedeckt sind.
- Leistungsbegrenzungen: Zahnstaffeln, Höchstbeträge und Wartezeiten können die tatsächliche Erstattung einschränken.
Unser Tipp: Vergleichen Sie nicht nur die Erstattungsprozentsätze, sondern vor allem Ihren verbleibenden Eigenanteil und den monatlichen Beitrag. So finden Sie den Tarif mit dem passenden Preis-Leistungs-Verhältnis.
Über Zahnzusatzversicherungen-Vergleich: Wer steckt hinter dem Vergleich?
Hinter diesem Portal steht Lars Weiland – Versicherungskaufmann und Diplom-Volkswirt. Gemeinsam mit seinem Expertenteam vergleicht er seit 2012 Zahnzusatzversicherungen.
Unsere Beratung ist kostenlos und unabhängig. Wir unterstützen Sie bei der Suche, beim Abschluss und darüber hinaus, damit Sie langfristig die passende Zahnzusatzversicherung haben.
Die besten Tarife vergleichen und Geld sparen
- Garantierter Versicherungsabschluss
- Mit 342 Tarifen die größte Auswahl in Deutschland
- Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Jetzt kostenlos und kompetent beraten lassen
| Mo - Fr | 9 - 18 Uhr |
| Sa - So | geschlossen |
Häufige Fragen zur Erstattung der Zahnzusatzversicherung
Wird die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet?
Ja. Bei der Erstattung vom Rechnungsbetrag wird die GKV-Leistung von der berechneten Gesamterstattung abgezogen. Bei der Erstattung vom Restbetrag wird sie bereits vor der Berechnung von der Zahnarztrechnung abgezogen.
Macht die Erstattungsmethode bei 100 % Erstattung einen Unterschied?
In der Regel nicht. Bei beiden Methoden werden 100 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Achten Sie jedoch auf mögliche Einschränkungen durch Zahnstaffeln, Höchstbeträge oder Leistungsausschlüsse.
Wie funktioniert die Abrechnung einer Zahnarztrechnung?
- Rechnung erhalten: Ihr Zahnarzt stellt Ihnen die Rechnung aus.
- Rechnung einreichen: Sie reichen die Rechnung und gegebenenfalls den Leistungsbescheid der Krankenkasse bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein.
- Erstattung erhalten: Die Versicherung prüft die Rechnung und überweist Ihnen den tariflich vereinbarten Betrag.
Wichtig: Bei Zahnersatz sollte der Heil- und Kostenplan bereits vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse und gegebenenfalls der Zahnzusatzversicherung abgestimmt werden.