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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherung bei schlechten Zähnen vergleichen und bis zu 87 % sparen!

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Zahnzusatzversicherungen bei schlechten Zähnen: Das Wichtigste in Kürze

Auch bei schlechten Zähnen kann sich eine Zahnzusatzversicherung noch lohnen. Entscheidend ist, welche Zahnschäden bereits bestehen und ob Behandlungen schon angeraten oder begonnen wurden.

Abschluss trotz schlechter Zähne: Bereits vorhandene Füllungen, Kronen oder abgeschlossene Wurzelbehandlungen sind häufig kein Problem. Auch bei beschädigten oder fehlenden Zähnen gibt es Tarife, abhängig vom Zahnzustand.

Bereits angeratene Behandlungen: Für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder begonnen wurden, zahlen die meisten Tarife nicht. Spezielle Tarife mit Sofortleistung können Ausnahmen bieten.

Wichtig beim Tarifvergleich: Achten Sie auf Gesundheitsfragen, Leistungsausschlüsse, Wartezeiten und Zahnstaffeln.

Unser Tipp: Geben Sie Ihren aktuellen Zahnzustand im Vergleich an. So finden Sie Tarife, die trotz schlechter Zähne für Sie infrage kommen.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei schlechten Zähnen?

Ja, auch bei schlechten Zähnen kann sich eine Zahnzusatzversicherung noch lohnen. Entscheidend ist, welche Zahnschäden bereits bestehen und welche Behandlungen künftig abgesichert werden sollen.

  • Sinnvoll: Wenn Sie sich gegen zukünftige, noch nicht angeratene Zahnbehandlungen und hohe Kosten für Zahnersatz absichern möchten.
  • Eingeschränkt sinnvoll: Wenn bereits Zähne fehlen oder geschädigt sind. Je nach Tarif können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gelten.
  • Eher nicht sinnvoll: Wenn Ihnen die gesetzliche Regelversorgung ausreicht oder die zu erwartenden Beitragskosten viel zu hoch sind.

Die besten Zahnzusatzversicherungen bei schlechten Zähnen für verschiedene Fälle

Die folgenden Zahnzusatzversicherungen für schlechte Zähne decken verschiedene Behandlungsfälle ab und sind in ihrer Kategorie jeweils die besten Tarife.

100 %-Tarif, der trotz fehlender Zähne versichert, diese aber nicht mitversichert:

  • UniVersa uni-dent|Top 100: 100% für Zahnersatz und Zahnbehandlung, wie Parodontosebehandlung, sowie keine Wartezeit und keine Gesundheitsfragen. Kosten: 30,66 € monatlich.

Preis-Leistungs-Sieger, der fehlende Zähne mitversichert:

  • UKV ZahnPRIVAT 75: 75% für Zahnersatz und Zahnbehandlung, wie Parodontosebehandlung, sowie keine Wartezeit. 26,15 € monatlich plus 6,10 € Aufschlag pro fehlendem Zahn.

Tarif, der bei bereits angeratener Behandlung versichert:

  • Da Direkt Zahnschutz Komfort + AkutSoforthilfe: 75-90 % Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Parodontalbehandlungen. sowie keine Wartezeit und 1.500 Soforthilfe für bereits angeratene Behandlung. Kosten: 18,90 € für Basistarif + 29,90 € Soforthilfe-Zuschlag.

*Preise sind für eine 35-jährige versicherte Person berechnet

Was gilt bei einer Zahnzusatzversicherung als schlechte Zähne?

Schlechte Zähne sind nicht immer ein Hindernis für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Entscheidend ist, ob bereits Zahnschäden bestehen, Behandlungen notwendig sind oder ein erhöhtes Risiko für zukünftige Zahnbehandlungen vorliegt.

Folgende Zahnprobleme können den Abschluss erschweren:

  • Fehlende Zähne: Bei bis zu drei fehlenden Zähnen gibt es verschiedene Versicherungsmöglichkeiten, teilweise mit Risikozuschlag. Ab vier fehlenden Zähnen ist die Tarifauswahl meist deutlich eingeschränkt. Ob die bestehenden Zahnlücken mitversichert werden, hängt vom Tarif ab.
  • Erkrankte oder beschädigte Zähne: Unbehandelte Karies, Parodontitis oder lockere Zähne können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
  • Umfangreicher Behandlungsbedarf: Wenn mehrere Zähne saniert werden müssen, schränkt das die Versicherbarkeit häufig ein.
  • Angeratene oder laufende Behandlungen: Diese werden von regulären Tarifen meist nicht übernommen. Spezielle Tarife mit Sofortleistung können Ausnahmen bieten.

Gut zu wissen: Bereits versorgte Zähne mit Füllungen, Kronen oder abgeschlossenem Zahnersatz sind häufig kein Problem, solange keine weitere Behandlung notwendig oder angeraten ist.

Zahnzusatzversicherungen bei bereits fehlenden oder zu ziehenden Zähnen finden

Fehlender Zahn & keine angeratene Behandlung – Tarife, die erstatten

Kein Problem! Grundsätzlich sind fehlende Zähne kein Problem bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung.

  • Es gibt diverse Zahnzusatzversicherungen, die Sie trotzdem abschließen können.
  • Tipp! Bei einigen Tarifen ist ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert. Bei vielen Tarifen zahlen Sie einen Zuschlag pro fehlendem Zahn.

Angeratene Behandlung & fehlender Zahn – Tarife, die trotzdem erstatten

Bei den hier vorgestellten Tarifen können bis zu drei fehlende oder zu ziehende Zähne berücksichtigt werden. Diese Grenze gilt nicht für alle Zahnzusatzversicherungen.

  • Es dürfen maximal 3-4 Zähne fehlen. Anderenfalls ist ein Abschluss nicht mehr möglich.
  • Das gilt auch, wenn der Zahn noch gezogen werden muss.

Fehlender Zahn & keine angeratene Behandlung – Tarife, die erstatten

Kein Problem! Grundsätzlich sind fehlende Zähne kein Problem bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung.

  • Es gibt diverse Zahnzusatzversicherungen, die Sie trotzdem abschließen können.
  • Tipp! Bei einigen Tarifen ist ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert. Bei vielen Tarifen zahlen Sie einen Zuschlag pro fehlendem Zahn.

Angeratene Behandlung & fehlender Zahn – Tarife, die trotzdem erstatten

Bei den hier vorgestellten Tarifen können bis zu drei fehlende oder zu ziehende Zähne berücksichtigt werden. Diese Grenze gilt nicht für alle Zahnzusatzversicherungen.

  • Es dürfen maximal 3-4 Zähne fehlen. Anderenfalls ist ein Abschluss nicht mehr möglich.
  • Das gilt auch, wenn der Zahn noch gezogen werden muss.

Zahnzusatzversicherung bei vier oder mehr fehlenden Zähnen

Auch bei vier oder mehr fehlenden Zähnen kann eine Zahnzusatzversicherung möglich sein, beispielsweise ohne Gesundheitsfragen. Bestehende Zahnlücken sind bei solchen Tarifen häufig ausgeschlossen. Zukünftige Behandlungen an anderen versicherten Zähnen können aber abgesichert werden.

  • Hier sind alle Leistungen für Erkrankungen ausgeschlossen, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren.
  • Tipp! So sichern Sie sich gegen alle neuen Schäden an Ihren Zähnen ab.

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Worauf sollten Sie beim Abschluss achten, wenn Sie schlechte Zähne haben?

Auch bei schlechten oder kaputten Zähnen ist eine Zahnzusatzversicherung häufig noch möglich. Entscheidend ist, wie viele Zähne bereits fehlen und ob Ihr Zahnarzt Behandlungen angeraten oder begonnen hat. Achten Sie beim Abschluss besonders auf folgende Tarifbedingungen.


Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen

Viele Zahnzusatzversicherungen fragen vor dem Abschluss nach Ihrem Zahnzustand, beispielsweise nach fehlenden Zähnen, Parodontitis oder angeratenen Behandlungen.

→ Gesundheitsfragen ehrlich beantworten: Falsche oder unvollständige Angaben können Ihren Versicherungsschutz gefährden.

→ Fehlende Zähne: Geben Sie vorhandene Zahnlücken bei den Gesundheitsfragen korrekt an. Je nach Tarif sind ein Abschluss und die Mitversicherung der Zahnlücken möglich. Es können jedoch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gelten.

→ Tarife ohne Gesundheitsfragen: Diese ermöglichen häufig auch bei schlechten Zähnen einen Abschluss. Bereits bekannte Behandlungen sind dadurch aber nicht automatisch versichert.


Leistungsausschlüsse bei bestehenden Zahnschäden

Nicht jeder vorhandene Zahnschaden ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bereits versorgte Zähne mit Füllungen oder Kronen sind häufig unproblematisch, solange keine neue Behandlung notwendig ist.

Anders sieht es bei bereits angeratenen, geplanten oder laufenden Behandlungen aus. Reguläre Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese Kosten nicht. Ausnahme sind spezielle Tarife für angeratene Behandlungen.

Bei fehlenden Zähnen können einzelne Zahnlücken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Prüfen Sie deshalb, ob auch die Versorgung bereits fehlender Zähne erstattet wird.


Wartezeit, Sofortleistung und Zahnstaffel

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung trotz schlechter Zähne abschließen, sollten Sie drei wichtige Unterschiede kennen:

→ Wartezeit: Manche Tarife zahlen erst nach mehreren Monaten für bestimmte Behandlungen. Bei Tarifen ohne Wartezeit besteht der vereinbarte Schutz direkt nach Versicherungsbeginn für zukünftige Behandlungen.

→ Sofortleistung: Spezielle Sofortleistungstarife können auch bereits begonnene Behandlungen oder angeratene bezuschussen. Häufig gelten Leistungsgrenzen oder besondere Vertragsbedingungen.

→ Zahnstaffel: Sie begrenzt die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Beispielsweise kann ein Tarif im ersten Jahr maximal 1.000 € erstatten.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Wir helfen Ihnen kostenlos den passenden Tarif trotz schlechter Zähne zu finden.

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Welche Leistungen sind trotz schlechter Zähne versicherbar?

Auch mit bereits behandelten oder beschädigten Zähnen können Sie sich gegen zukünftige Zahnbehandlungen absichern. Je nach Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung folgende Leistungen:

  • Zahnersatz: Kosten für zukünftige Kronen, Brücken oder Implantate, sofern die Behandlung noch nicht notwendig oder angeraten ist.
  • Zahnbehandlungen: Beispielsweise neue Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontitisbehandlungen, wenn der Behandlungsbedarf erst nach Versicherungsbeginn entsteht.
  • Professionelle Zahnreinigung: Die meisten Tarife übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.
  • Bereits angeratene Behandlungen: Spezielle Tarife mit Sofortleistung können auch hierfür begrenzte Erstattungen bieten.

Wichtig: Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, hängt von Ihrem Zahnzustand und den Tarifbedingungen ab. Bereits bestehende Zahnlücken können beispielsweise ausgeschlossen sein.

Über Zahnzusatzversicherungen-Vergleich: Wer steckt hinter dem Vergleich?

Hinter diesem Portal steht Lars Weiland – Versicherungskaufmann und Diplom-Volkswirt. Gemeinsam mit seinem Expertenteam vergleicht er seit 2012 Zahnzusatzversicherungen.

Unsere Beratung ist kostenlos und unabhängig. Wir unterstützen Sie bei der Suche, beim Abschluss und darüber hinaus, damit Sie langfristig die passende Zahnzusatzversicherung haben.

Häufig gestellte Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei schlechten Zähnen

Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung?

Wenn mehrere Zähne fehlen, stark beschädigt sind oder eine unbehandelte Parodontitis vorliegt, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schwierig werden. Manche Versicherer lehnen den Antrag dann ab oder schließen bestimmte Zähne und Behandlungen vom Versicherungsschutz aus.

Ganz zu spät ist es aber selten: Spezielle Tarife ohne Gesundheitsfragen ermöglichen häufig noch einen Abschluss, sichern jedoch meist nur zukünftige Zahnschäden ab. Bei bereits angeratenen oder laufenden Behandlungen können Tarife mit Sofortleistung eine Alternative sein.


In welchen Fällen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif folgende Kosten nicht:

  • Angeratene oder laufende Behandlungen: Bereits vor Vertragsabschluss empfohlene oder begonnene Behandlungen sind meist ausgeschlossen. Ausnahmen bieten spezielle Sofortleistungstarife.
  • Bereits fehlende Zähne: Wenn die Versorgung bestehender Zahnlücken nicht ausdrücklich mitversichert wurde.
  • Bekannte Zahnschäden: Wenn der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestand und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
  • Wartezeit und Zahnstaffel: Wenn Leistungen noch einer Wartezeit unterliegen oder die vereinbarte Erstattungsgrenze überschritten wird.

    Wichtig:
    Achten Sie immer auf die in den Tarifdetails angegebenen Leistungen und Erstattungsgrenzen!

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung bei schlechten Zähnen?

Eine Zahnzusatzversicherung ist bei schlechten Zähnen nicht zwangsläufig teurer. Die monatlichen Kosten hängen vor allem vom Alter, dem Tarif und den gewünschten Leistungen ab.

Als Orientierung kosten gute Zahnzusatzversicherungen häufig etwa 20 bis 40 € monatlich. Bei fehlenden Zähnen können zusätzliche Risikozuschläge anfallen. Manche Tarife verzichten auf Gesundheitsfragen, schließen dafür aber bestimmte bestehende Behandlungen aus.

Unser Tipp: Achten Sie nicht nur auf den Monatsbeitrag, sondern auch darauf, welche Behandlungen tatsächlich versichert sind.

Weitere Tarife nach Eigenschaften