Zahnzusatzversicherung sofort
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Einleitung
Zahnzusatzversicherung-sofort: Direkter Schutz ohne Wartezeit und trotz angeratenen Behandlungen!
Mit dem Werbeslogan „Zahnzusatzversicherung sofort“ werden von Versicherungsgesellschaften Tarife mit unterschiedlichen Ausprägungen beworben.
Viele Gesellschaften bezeichnen Tarife ohne Wartezeit als Zahnzusatzversicherungen mit Soforterstattung bzw. Sofortleistung. Seit einigen Jahren verzichten jedoch die allermeisten Gesellschaften auf Wartezeiten (die Zeit nach Vertragsabschluss, in der die Versicherung erstattet), weshalb der Verzicht auf diese nicht wirklich ein Alleinstellungsmerkmal ist.
Ganz anders sind Zahnzusatzversicherung-Tarife, die sofort auch für angeratene oder laufende Behandlungen erstatten. Auch diese werden von einigen Gesellschaften als Tarife mit Sofortleistung oder mit Soforterstattung bezeichnet.
Diese sind deshalb besonders, da von den allermeisten Tarifen Behandlungen, die bereits vom Zahnarzt empfohlen oder begonnen wurden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Aktuell bieten nur vier Versicherungsgesellschaften, von über 60 am Markt, Zahnzusatzversicherungen an, die ohne Wartezeit (sofort) auch für schon empfohlene oder begonnene Behandlungen aufkommen.
Wichtig ist: Alle Tarife mit Versicherungsschutz für angeratene Behandlungen berechnen hierfür einen Erstattungsgebühr für die Sofortleistung zwischen einem und bis 29,90 Euro im Monat.
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis:
Die Tarife der DA-Direkt und der Bayerischen bieten eine sofortige Erstattung an. Dafür zahlen Sie in den ersten 24 Monaten einen Zuschlag von 29,90 € pro Monat. Danach nur noch den Beitrag für die Basis-Versicherung. Je nach gewähltem Basis-Tarif erhalten Sie 1.500 € Soforthilfe sowie 70-100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
Liegt Ihre angeratene Behandlung länger als 2 Jahre zurück (z. B. wenn ein Zahn gezogen, aber nicht ersetzt wurde), sind die Tarife der UKV eine gute Option, da sie die angeratene Behandlung mitversichern. Der Vorteil: Bereits ab 21,55 € monatlich gibt es 90 % Erstattung.
In unserem Tarifvergleich finden Sie einfach und schnell die geeigneten Angebote.
Klicken Sie dafür auf den Button „Jetzt vergleichen“ und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zahnzustand mit. Anschließend präsentieren wir Ihnen eine Auswahl an sogenannten „Sofort-Tarifen“.
In folgendem Artikel finden Sie:
- Tabellarische Übersicht: Alle Sofort-Zahnzusatzversicherungen in einer Übersicht
- Ausführliche Informationen: Wann lohnt sich der Abschluss? Rechenbeispiele für verschiedene Tarife
- Zuschläge: Welchen Zuschlag müssen Sie bei welchem Tarif zahlen, wenn Sie zum Beispiel fehlende Zähne mitversichern möchten
- Testsieger: Die beste Zahnzusatzversicherung, die sofort erstatten
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Tabelle: Folgende Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, die auch bei angeratener Behandlung erstatten (Zahnzusatzversicherung sofort!)
Aktuell gibt es sechs Versicherungsgesellschaften am Markt, die Sofort-Tarife mit sehr unterschiedlicher Ausprägung anbieten.
Leistung: Es gibt für (fast) jede angeratene Leistung auch einen Tarif, der sofort erstattet. Alle Tarife erstatten für bereits fehlende und manche auch für zu ziehende Zähne, jedoch in sehr unterschiedlicher Höhe.
Begrenzung: Am stärksten begrenzt der Tarif ERGO - Zahn-Ersatz-Sofort die Leistung. Hier erhält die versicherte Person den doppelten Festkostenzuschuss (inklusive GKV-Leistung), was insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt. Die anderen Tarife begrenzen die maximale Erstattung in den ersten 4 Versicherungsjahren.
Zuschlag: Bis auf die Ergo mit dem Tarif Zahn-Ersatz-Sofort erheben alle Tarife einen Zuschlag dafür, dass Sie eine Sofort-Leistung erbringen, auch wenn die Behandlung bereits angeraten ist.
Gesellschaft | Leistung | Begrenzung | Zuschlag |
---|---|---|---|
ERGO - Zahn-Ersatz-Sofort | Kompletter Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken etc.) | nur 2 x Festkostenzuschuss der GKV | kein Zuschlag, aber hoher Grundbetrag |
UKV ZahnPRIVAT 75, 90, 100 | Zahnersatz und Zahnbehandlung, die vor mehr als 2 Jahren angeraten wurden | bei 75 % max. 2.000 € in 2 Jahren | Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn |
Da Direkt - Akut-Soforthilfe | Kompletter Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken etc.) & Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung etc.) | 75 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | 29,90 € für 24 Monate, zzgl. Basistarif, danach kündbar |
Die Bayerische - ZAHN Sofort | Kompletter Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken etc.) & Zahnbehandlung (Füllung, Wurzelbehandlung etc.) | 80 - 100 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | 29,90 € für 24 Monate + Basistarif, endet automatisch |
Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS Tarif) | Kompletter Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken etc.) & Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung etc.) | Bis 90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | 29,90 € für 24 Monate zzgl. Basistarif, danach kündbar |
Wann lohnt sich der Abschluss eines Sofort-Tarifs bei Zahnzusatzversicherungen?
Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung lohnt sich nur, wenn:
- Sie waren bereits beim Zahnarzt und dieser hat den Schaden angeraten und dokumentiert.
- Sie möchten den Schaden mit hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantat bei Verlust eines Zahnes) oder einer hochwertigen Behandlung (z. B. eine Zahnkrone oder hochwertige Füllung) beheben
Unsere Tarifempfehlung mit Sofort-Erstattung 2025
Ist Ihr Akut-Schaden ein fehlender Zahn? Oder Sie haben bereits fehlende Zähne, die Sie künftig mitversichern möchten?
Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart
- Keine Wartezeit
- 1.500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlungen
- 75 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Mitversicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich
- Zuschlag für Soforthilfe: 29,90 € Monat für 24 Monate
Preis: 9,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person
Sie möchten keine bestehende Zahnlücke mitversichern?
DA DirektZahnschutz Komfort + Akut-Soforthilfe
- Keine Wartezeit
- 1.500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlunge
- 75 - 90 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Keine Versicherung bei fehlenden Zähnen
- Zuschlag für Soforthilfe: 29,90 € Monat für 24 Monate
Preis: 10,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person
Wichtig: War Sie mit dem Zahnschaden noch nicht beim Zahnarzt oder planen Sie nur eine günstige Regelversorgung der Krankenkasse, sind andere Tarife ohne Sofort-Erstattung die bessere Wahl.
Sie sind unsicher?
Eine telefonische Beratung lohnt sich: Wir unterstützen Sie persönlich, um für Ihre spezielle Situation den passenden Tarif zu finden.
Zum Beispiel können auch die Tarife der UKV ZahnPRIVAT interessant sein, wenn die Behandlung bereits vor längerer Zeit angeraten wurde.
Mit nur 2 Fragen schneller zum passenden Tarif
Beantworten Sie folgende Fragen, um alle passenden Tarife im Vergleich anzuzeigen:
Damit Ihnen die Tarife anzeigt werden, die bei Ihrem individuellen Zahnzustand leisten, beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Zahnzustand in unseren Vergleich.
Folgende Fragen helfen uns, Ihnen den richtigen Tarif anzuzeigen:
Frage 1) Wurde eine Behandlung begonnen, angeraten oder geplant?
Beantworten Sie diese Frage mit Ja, damit wir Ihnen die Tarife anzeigen, die trotz angeratener Behandlung abgeschlossen werden können.
Wichtig: Geben Sie darüber hinaus an, dass die angeratene oder geplante Behandlung mitversichert werden soll. (Soll die angeratene oder geplante Behandlung mitversichert werden? = JA!)
Frage 2) Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind (Zahnlücken)?
Haben Sie fehlende Zähne, beantworten Sie diese Frage mit Ja und geben Sie die Anzahl fehlender Zähne an, damit wir Ihnen die Tarife anzeigen, die trotz fehlender Zähne abgeschlossen werden können.
Wichtig: Geben Sie darüber hinaus an, wenn Sie fehlende Zähne haben, dass die fehlenden Zähne mitversichert werden sollen. (Sollen die fehlenden Zähne mitversichert werden?)
Zusammenfassung: Klicken Sie auf “Fragen beantworten” und beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Zahnzustand (fehlende Zähne, angeratene Behandlung, etc.). Ihnen werden dann die passenden Tarife “trotz angeratener Behandlung & fehlender Zähne” angezeigt, die sofort erstatten.
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Tipps!
Sofortleistung abhängig vom Behandlungsstatus: angeraten, laufend, abgeschlossen
Sofortleistung bei angeratener Behandlung
Wann gilt eine Zahnbehandlung als angeraten? Wenn Ihr Zahnarzt bei einer Routineuntersuchung oder Zahnreinigung Schäden an Ihren Zähnen oder Kiefer feststellt und dies in Ihrer Akte notiert, gilt eine Behandlung als "angeraten".
Um zu prüfen, ob eine solche Empfehlung in Ihrer Akte steht, kontaktieren Sie Ihren Zahnarzt per Telefon, Brief oder E-Mail. Nutzen Sie dafür unsere Vorlage "Anfrage zu empfohlenen Behandlungen".
Ist eine Behandlung angeraten, haben Sie noch einige Tarife die zur Auswahl stehen. Diese werden oben im Artikel vorgestellt.
Sofortleistung bei laufender Behandlung
Eine Behandlung gilt als „laufend“, sobald der Heil- und Kostenplan erstellt oder der erste Behandlungstermin erfolgt ist.
Einige Versicherer erstatten sofort, auch bei laufenden Behandlungen:
- ERGO: Zahn-Ersatz-Sofort
- Da Direkt: Akut-Soforthilfe
- Die Bayerische: ZAHN Sofort
- Dentolo: Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif)
Wichtig: Damit diese Tarife greifen, darf der Behandlungsbeginn (Heil- und Kostenplan) nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Ausnahme: Die Tarife der UKV. Hier müssen angeratene Behandlungen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, nicht angegeben werden – sie sind trotzdem mitversichert. Das gilt auch, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
Sofortleistung bei abgeschlossener Behandlung
Wenn Ihre Behandlung beendet ist, also der letzte Termin schon war oder Sie die Rechnung schon erhalten haben, ist es zu spät für weitere Schritte.
Es gibt keine Zahnzusatzversicherung-sofort Tarif bei bereits abgeschlossener Behandlung.
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Kontakt
Unsere Berater bringen Licht in den Dschungel der Versicherungen
Mo - Fr | 9 - 18 Uhr |
Sa - So | geschlossen |
Erstattungsbeispiele
Das erstatten gute Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung an zwei Beispielen
Hochwertige Leistungen
Kostenbeispiel: 2 x Implantat
- Im Durchschnitt kostet ein Implantat aus Keramik im Seitenzahnbereich zwischen 2.300 und 3.500 Euro
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei 65 – 75 % der Kosten der Regelversorgung (z. B. Brücke)
- Die Zahnzusatzversicherung übernimmt bspw. 90 % des Restbetrages nach Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Zwei hochwertige Implantate aus Keramik
Gesamtkosten: 6.000 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 720 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 5.280 € |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 2.280 € |
Eingezahlter Beitrag z. B. (13 x 17,48) | 228 € |
Sie sparen | 2.772 € |
Berechnung auf Basis des Tarifs SDK - Zahn 100.
Hochwertige Leistungen
Kostenbeispiel: 1 x Implantat
- Im Durchschnitt kostet ein Implantat aus Keramik im Seitenzahnbereich zwischen 2.300 und 3.500 Euro
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei 65 – 75 % der Kosten der Regelversorgung (z. B. Brücke)
- Die Zahnzusatzversicherung übernimmt 100 % des Restbetrages nach Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Hochwertiges Implantat aus Keramik
Gesamtkosten: 3.000 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 360 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 2.640 € |
Eigenanteil mit 100% Zahnzusatzversicherung | 0 € |
Eingezahlter Beitrag z. B. 13 x 40,95 € | 532 € |
Sie sparen | 2.108 € |
Berechnung auf Basis des Tarifs UKV – ZahnPRIVAT 100
Was ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?
Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung ist eine spezielle Form der Zahnzusatzversicherung, die Ihnen einige Vorteile bietet:
Sofortige Kostenübernahme: Sie übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen unmittelbar nach Vertragsabschluss, ohne Wartezeiten.
Abdeckung von angeratenen und laufenden Behandlungen: Tarife decken sogar Kosten für bereits angeratene und teilweise sogar begonnene Zahnbehandlungen ab.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung besonders geeignet?
Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung ist ganz besonders geeignet für:
Personen mit unmittelbarem Behandlungsbedarf: Nützlich für Personen, die bereits zahnmedizinische Behandlungen benötigen oder begonnen haben.
Ein Abschluss ist nur möglich als gesetzlich Krankenversicherter. Diese ergänzt den Basisschutz der GKV und deckt somit die Kosten, die über die Kassenleistungen hinausgehen.
Welche Leistungen sind in der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung enthalten?
Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung umfassen typischerweise:
Kostenerstattung für Zahnbehandlungen: Unmittelbar nach Vertragsbeginn, ohne Wartezeit.
Zahnersatz: Deckt Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz.
Abdeckung für angeratene Behandlungen: Häufig einschließlich bereits begonnener zahnmedizinischer Maßnahmen.
Professionelle Zahnreinigung: Erstattung von 1 bis 2 Zahnreinigungen im Jahr
Gibt es Unterschiede bei den monatlichen Beiträgen zwischen regulären Zahnzusatzversicherungen und denen mit Sofortleistung?
Ja, es gibt Unterschiede bei den monatlichen Beiträgen zwischen regulären Zahnzusatzversicherungen und denen mit Sofortleistung:
Höhere monatliche Beiträge bei Sofortleistungstarifen: Aufgrund der sofortigen Kostenübernahme und Abdeckung der laufenden Behandlungen verlangen Sofort-Tarife Zuschläge von 1 bis 30 € im Monat.
Reguläre Tarife oft günstiger: Haben in der Regel niedrigere monatliche Beiträge, erstatten aber für zukünftige Schäden.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Bei den allermeisten Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung gilt der Versicherungsschutz auch bei einer Zahnbehandlung im Ausland, es kommt jedoch teilweise zu Abzügen:
ERGO: Ja, es gibt jedoch einige Einschränkungen
SDK: Ja, aber mit pauschalem Abzug von 35 Prozent
Da Direkt: Ja, aber mit pauschalem Abzug von 35 Prozent
Die Bayerische: Ja, aber mit pauschalem Abzug von 40 Prozent
Dentolo: Ja, aber mit pauschalem Abzug von 35 Prozent
Wie verhält es sich mit dem Ersatz fehlender Zähne?
Alle Tarife mit Sofortleistung erstatten bei bereits fehlenden Zähnen. Abhängig von den Tarifkonditionen sehen diese unterschiedlichen Leistungen und Begrenzungen vor.
Die Tarife der SDK erstatten am besten für bereits fehlende Zähne. Wir stellen diese Tarife weiter oben in diesem Artikel im Detail vor.
Was ist der Unterschied zwischen Sofortschutz und regulären Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen?
Echter Sofortschutz (auch bei angeratener Behandlung):
- Die Kosten werden auch für bereits angeratene Behandlungen übernommen.
- Bei einigen wenigen Zahnzusatzversicherungen sogar dann noch, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde.
- Tarife mit Sofortleistung haben auch keine Wartezeit.
- Nachteil: Es gibt nur wenige Tarife, die sofort leisten, auch dann, wenn der Schaden in der Vergangenheit entstanden ist.
- Nachteil: Meist müssen Sie bei Abschluss mit Aufschlägen für bestehende Schäden rechnen.
Reguläre Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit:
- Für alle Schäden, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind, gilt der Versicherungsschutz sofort (keine Wartezeit).
- Deutlich größere Auswahl an Tarifen.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die sofort für Implantate (Zahnersatz) erstatten?
Ja, es gibt einige Zahnzusatzversicherungen in unserem Vergleich, die sofort für Implantate erstatten, auch dann, wenn die Behandlung bereits angeraten ist.
Wann ist der ideale Zeitpunkt, einen Tarif abzuschließen, der sofort für bereits angeratene Behandlungen erstattet?
Alle Tarife sehen in den ersten 4 Kalenderjahren (Jan-Dez) eine maximale Erstattung vor (Summenbegrenzungen).
Bei vielen Tarifen lohnt es sich daher, die Tarife mit Versicherungsbeginn 01.12. abzuschließen.
Sie sind dann bereits nach 13 Monaten im 3. Kalenderjahr und können entsprechend teurere Behandlungen in Anspruch nehmen. Am Beispiel des Tarifs UKV ZahnPRIVAT Premium erhalten Sie im dritten Kalenderjahr (nach 13 Monaten) bereits 5.400,00 € Erstattung.
Was ist die Kritik an dem Tarif ERGO Zahn-Ersatz-Sofort (ZEZ) – Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?
Die Kritik am Tarif "ERGO ZEZ – Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung" lässt sich anhand folgender Aspekte zusammenfassen:
Hoher Preis und eingeschränkte Leistung: Die Versicherung ist in Bezug auf die gebotene Leistung relativ teuer. Als 35-jährige versicherte Person zahlen Sie 33,90 € monatlich, es wird jedoch nur der Festkostenzuschuss verdoppelt (inkl. GKV Leistung = doppelter Festkostenzuschuss). Die Versicherung lohnt sich daher nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei mehreren zu ersetzenden Zähnen oder zahlreichen Kronen.
Zweijährige Laufzeit: Der Tarife hat eine lange initiale Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Sie zahlen daher mindestens einen Beitrag von 813,60 € (24 x 33,90 €).
Leistungsvergleich: Im Vergleich zu anderen Anbietern bietet dieser Tarif eine relativ geringe Erstattung. Bei einem teuren Implantat erstattet der ERGO Tarif trotzdem nur den doppelten Festkostenzuschuss, dieser beläuft sich meist auf 200–300 €.
Bedingungen für den Versicherungsabschluss: Die Versicherung zahlt nicht, wenn die Behandlung länger als 6 Monate angeraten ist, das heißt der Heil- und Kostenplan bereits seit längerem besteht. Dies schränkt den Nutzen für Personen mit lange empfohlenen Behandlungen ein.
Zusammenfassung: Der Tarif ERGO Zahn-Ersatz-Sofort (ZEZ) lohnt sich nur in bestimmten Situationen und ist im Vergleich zu anderen Tarifen mit besserer Erstattung relativ teuer. Kunden sollten daher die Kosten und Bedingungen genau prüfen, bevor sie sich für diesen Tarif entscheiden.
Sind Tarife ohne Gesundheitsfragen geeignet, wenn ich eine Sofortleistung wünsche?
Nein, ganz im Gegenteil. Für Tarife ohne Gesundheitsfragen gilt grundsätzlich, dass bereits bekannte Erkrankungen, für die eine Behandlungsempfehlung vom Zahnarzt ausgesprochen wurde, sowie bereits fehlende Zähne, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (Ausnahme: Tarif ERGO Zahn-Ersatz-Sofort).
Im Fall von notwendigem Zahnersatz, bieten sich die weiter oben in diesem Artikel beschriebenen Tarife an, die bei bereits angeratenen Behandlungen gegen einen Aufschlag trotzdem absichern.